Einsatzbericht vom 03. Juli 2007

B I L D E R





Bilder: Bernatzki/Köhlbrandt
Text: Matthias Köhlbrandt



03. Juli 2007

Dachstuhlbrand in Jesteburg

 

Hoher Sachschaden ist bei einem Dachstuhlbrand an einem Einfamilienhaus in der Harburger Chaussee im Jesteburger Ortsteil Lohhof am Dienstagabend entstanden. Gegen 20.45 Uhr war der hart gedeckte Dachstuhl des Wohngebäudes in Brand geraten, das Feuer breitete sich rasch aus und griff auf den gesamten Dachstuhl über. Die durch die Winsener Rettungsleitstelle alarmierten Kräfte der Feuerwehren aus Jesteburg und Bendestorf sowie des Einsatzleitwagens der Feuerwehr Harmstorf fanden bei ihrem Eintreffen ein bereits in voller Ausdehnung brennendes Dachgeschoss vor. Unverzüglich wurde ein Löschangriff eingeleitet, mit Hilfe von insgesamt vier C-Strahlrohren gingen die Einsatzkräfte gegen die Flammen vor und hatten innerhalb kurzer Zeit bereits einen sichtbaren Löscherfolg vorzuweisen. Nach gut zehn Minuten war der Brand bereits unter Kontrolle. Aufwendiger gestalteten sich die Nachlöscharbeiten an dem Dachstuhl. Um auch alle Brandnester abzulöschen, mussten Teile des mit Dachpfannen eingedeckten Dachstuhles per Hand entfernt werden, unterhalb der Dachhaut glimmten noch Brandnester, die abgelöscht wurden.
 

Aufgrund der immensen Rauchentwicklung mussten 16 der gut 50 eingesetzten Feuerwehrleute, die in der direkten Brandbekämpfung eingesetzt waren, unter umluftunabhängigen Atemschutz arbeiten. Unter der Einsatzleitung von Jesteburgs stellvertretenden Gemeindebrandmeister Michael Matthies sowie Jesteburgs stellvertretenden Ortsbrandmeister Claus Borucki war der Brand nach 45 Minuten endgültig gelöscht. Auch eine Nachkontrolle durch die Wärmebildkamera der FF Buchholz brachte keine weiteren Aufschlüsse über noch vorhandene Brandnester. Die Bewohner des Hauses kamen mit dem Schrecken davon, sie wurden noch am Brandort betreut. Für die Kräfte der Feuerwehr endete der Einsatz nach gut drei Stunden, die Brandstelle wurde von der Polizei beschlagnahmt. Was genau zu dem brand geführt hat, muss nun von dem Beamten der Polizei ermittelt werden, ebenso wie die Höhe des entstandenen Brandschadens.

 
 

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